PROTECTIVES Zertifikat

Sicherheitsfachkraft im interkulturellen Umfeld

(z.B. Flüchtlingsheim)

 


Der Bedarf

Die hochkomplexen Bedingungen in Flüchtlingsheimen und vergleichbaren Einrichtungen bedürfen besonderer fachlicher und menschlicher Kompetenzen des darin tätigen Wach- und Funktionspersonals. Zu den fachlichen Kompetenzen zählen Mindestvoraussetzungen, wie die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung, Zuverlässigkeitsprüfung sowie ein einwandfreies amtliches Führungszeugnis.

Zu den menschlichen Kompetenzen gehören soziale und deeskalierende Kompetenz, im weitesten Sinne Empathie und zugleich Stressresistenz. Sie stellen wesentliche Schlüsselkompetenzen zielführender Handlungsfähigkeit im interkulturellen Umfeld dar.

 

Aus der ganzheitlichen Mitberücksichtigung auch menschlicher Kompetenzen im Profil ergibt sich ein neues Leitbild, das sich deutlich von der Wahrnehmung in der gegenwärtigen Berichterstattung abhebt. Das Bild entspricht nicht dem martialisch auftretenden Wachmann, sondern eher dem fest im Leben stehenden, einfühlsamen und zugleich durchsetzungsfähigen „Mutter- / Vatertypus“ bzw. „Helfertypus“. Konkret bedeutet dies: Menschen, die schon alleine durch die Ausstrahlung einer empathischen und positiven Grundhaltung anderen Menschen gegenüber Respekt zollen und dadurch auch Respekt empfangen.

 

Die Erfüllung dieser Anforderungen setzt eine gezielte Personalgewinnung, Personalauswahl und Personalentwicklung voraus.

Im Rahmen der Zertifizierung zur „Sicherheitsfachkraft im interkulturellen Umfeld“ prüft, bewertet und bildet, PROTECTIVES das dafür vorgesehene Personal aus.

 


Die Inhalte des Zertifikats

Das personengebundene PROTECTIVES-Zertifikat „Sicherheitsfachkraft im interkulturellen Umfeld“ fußt auf zwei einander ergänzenden Säulen:

 

1.) Feststellung der individuellen Grundbefähigung

 

2.) Schulung / zur zertifizierten „Sicherheitsfachkraft im interkulturellen Umfeld“ / Erweiterte Grundbefähigung 

 

zu 1.) Feststellung der individuellen Grundbefähigung

 

 

 

Im Rahmen dieser Maßnahme werden die – unter Berücksichtigung der fachlichen Kompetenzdimension – gesetzlich festgeschriebenen Individualkompetenzen (gem. § 34a Gewerbeordnung) und etwaige Auflagen des Auftraggebers bezüglich des einzusetzenden Personals festgestellt und bescheinigt. Darüber hinaus wird – unter Berücksichtigung der menschlichen Kompetenzdimension – im Rahmen dieser Maßnahme geprüft, inwieweit die Person über eine grundsätzliche Kommunikationsfähigkeit und Empathie verfügt und ob eine offensichtliche Gesinnungsnähe zu extremistischen Organisationen besteht.

 

 


zu 2. Schulung / zur zertifizierten „Sicherheitsfachkraft im interkulturellen Umfeld“

Diese Maßnahme geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal in Flüchtlingsheimen hinaus. Das Ziel dieser Bildungsmaßnahme besteht einerseits darin, die Mitarbeiter zu befähigen, effektive Maßnahmen zur gewaltfreien Konfliktlösung und Deeskalation im interkulturellen Umfeld sowie Maßnahmen der verhältnismäßigen Eigensicherung in gewalttätigen Konflikten zu kennen und anwenden zu können.

 

Für diese Maßnahme ist eine mehrtägige Schulung vorgesehen, um das einzusetzende Personal auf die komplexe und fordernde Verwendung als Wachpersonal in einem Flüchtlingsheim vorzubereiten. Darüber hinaus dienen diese Ausbildungsmaßnahmen auch der grundsätzlichen Eignungsfeststellung zur Arbeit im interkulturellen Umfeld.

 

Inhalte der Schulung

a) Interkulturalität und Kommunikation

b) Konstruktive Konfliktbearbeitung

c) Interventions- und Selbstschutzkonzept

d) Resilienztraining

e) Rechtskunde

f)  Erste Hilfe-Training für alle Mitarbeiter

g) Einweisung am Arbeitsplatz

h) Zertifizierung „Sicherheitsfachkraft im interkulturellen Umfeld“